Allgemeine Bedingungen für Kreuzfahrten
1. Inhalt des Angebotes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Anweisungen über die Reise sind ein Bestandteil des Vertrags beziehungsweise des Vouchers für die Leistungen, die zwischen Galileo d.o.o. Zvonimirova 14/IV, Split (im weiterem Text: Galileo) und dem Vereinbarer der Reise (im weiteren Text: der Reisende) abgeschlossen wurden. Alle Daten und Bedingungen im Programm und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen eine Verpflichtung sowohl für die Agentur als auch für den Reisenden dar, falls es im Vertrag nicht anders definiert wurde. Galileo versichert die Unterkunft nach den verkündeten Informationen gemäss der Buchungsbestätigung, ausser im Fall einer ˝höheren˝ Gewalt oder odre geänderter Umgebungen.
2. Beschreibung der Dienstleistung
Für die Beschreibungen und die Daten der angebotenen Schiffe und Kabinen haftet der Dienstleistungserbringer auf Grund der Einsicht in ihren wirklichen Zustand im Moment der Veröffentlichung. Unterkunfts-, Verpflegungs-, Dienstleistungs- und andere Standards sind für verschiedene Orte und Länder unterschiedlich und nicht vergleichbar. Die Informationen, die der Reisende in der Verkaufsstelle bekommt, stellen für Galileo keine größere Verpflichtung dar, als die auf den Internet-Seiten www.galileo.hr, im Katalog oder in anderen schriftlichen Materialien des Reisebüros veröffentlichten Informationen dar.
Alle genannten Schiffe von Galileo erfüllen die Bedingungen des Kroatischen Schiffsregisters und anderer gesetzlichen Vorschriften im Bezug auf ihren technischen Zustand, beziehungsweise ihre Sicherheitsausstattung. Der Dienstleistungserbringer hat das Recht - im Interesse der Sicherheit der Reisenden - im Fall der höheren Macht, wie zum Beispiel im Fall eines Sturmes oder einer Motorpanne, die Route zu verändern, in den nächsten Hafen einzulaufen und/oder die Reisenden auf ein anderes Schiff einzuschiffen.
3. Buchung und Einzahlung
Die Anfragen und die Buchungen für Kreuzfahretn geschehen auf elektronischem Wege, schriftlicht, persönlich in der Filiale Galileo, sowie in den Filialen der Partneragenturen. Während der Einzahlung des Akontos oder des gesamten Betrages für die Buchung wird betrachtet, dass dem Gast alle Bedingungen bekannt sind, und er Sie vollständig akzeptiert. Auf diese Weise gilt all das, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführt wird, sowohl für den Reisenden, als auch für Galileo als rechtliche Verpflichtung. Galileo stellt dem Reisenden entsprechendes Werbematerial oder Programm in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung, gibt ihm alle relevanten Informationen hinsichtlich der Reise, und übergibt ihm die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Reise, die ein Bestandteil dieses Vertrags sind oder verweist den Reisenden auf diese und bietet ihm ein Paket der Reiseversicherung. Während der Buchung ist der Reisende verpflichtet alle Angaben anzugeben, die der Buchungsvorgang fordert.
Für die Buchungsbestätigung wird vom Gast gefordert das Akonto (1. Anzahlung), gemäss dem Zahlungsverlauf. Insofern die Buchung innerhalb von 30 Tage bis zum Reisebeginn durchgeführt wird, muss der gesamte Betrag eingezahlt werden. Die Zeitfrist, bis wann alle Buchungskosten beglichen werden müssen, sind 30 Tage vor dem Beginn, ausser wenn mit Galileo nicht anders vereinbart ist..
Während der Zahlung mit der Kreditkarte, wird diese für den Betrag in Kuna nach dem Verkaufskurs der PBZ belastet, am Tag der Kreditkartenbelastung.
4. Ortstaxe
Der Reisende ist verpflichtet, im Einklang mit den gültigen Bestimmungen des Leistungserbringers, die Ortstaxe zu bezahlen. Sie wird vor Ort bei der Einschiffung bezahlt. Die Ortstaxe beträgt EUR 21,00 pro Person und pro Woche für Erwachsene, während Kinder bis zum 12. Geburtstag EUR 10,00 pro Woche bezahlen. Dieser Betrag wird auf der Kalkulation der Reservierung nicht angegeben, auf dem Voucher der Reservierung wird aber angeführt, dass die Taxe vor Ort zu bezahlen ist.
5. Kreuzfahrtspreis
Der Unterkunftspreis schließt die grundlegende Leistung ein, wie es für die bestimmte Route und für den bestimmten Termin, auf die sich die Reservierung bezieht, beschrieben ist. Zusätzlche und besondere Leistungen sind solche, die in dem Kreuzfahrtpreis nicht eingeschlossen sind und die deshalb vom Reisenden gesondert bezahlt werden. Diese Leistungen sollen bei der Buchung der Kreuzfahrt verlangt werden, und der Reisende bezahalt dies zusammen mit dem Betrag der Reservierung oder am Ort falls so im Angebot angegeben ist.
Kreuzfahrtspreise werden in EUR angegeben. Galileo behält sich das Recht vor, die veröffentlichten Preise zu verändern. Galileo garantiert dem Reisenden, der die Anzahlung für eine bestimmte Buchung bereits getätigt hat, den Kreuzfahrtspreis, der in der Kalkulation auf Grund deren die Anzahlung gemacht wurde, genannt wurde. Falls die Preisveränderung vor der Tätigung der Anzahlung stattfindet, verpflichtet sich Galileo dazu, den Reisenden von der Preisveränderung zu benachrichtigen.
Falls die gebuchte Kabine von mehreren Personen genutzt wird, als es in den Reisedokumenten (im Voucher) angegeben ist, hat der Leistungserbringer das Recht, den nicht angemeldeten Reisenden die Leistung zu entziehen oder aber alle Reisenden anzunehmen, sofern für die nicht angemeldeten Reisenden eine Zuzahlung vor Ort getätigt wird.
6. Dynamik der Bezahlung der Buchung
1)
- 50% des Preises der Unterkunftsleistung nach der bewilligten Anfrage
- 50% des Preises der Unterkunftsleistung mindestens 30 Tage vor dem Beginn der Kreuzfahrt
2)
- 100% des Unterkunftspreises für die genehmigte Anfrage (Pflicht, falls es bis zum Beginn der Kreuzfahrt weniger als 30 Tage gibt)
7. Veränderungs- und Kündigungsrecht der Buchung durch den Gast
Insofern der Gast die Buchung, die von ihm vorgenommen wurde, ändern oder absagen will, muss er es schriftlich (per E-Mail, Post oder Fax) oder persönlich in der Galileo Filiale durchführen. Unter Veränderung versteht man die Veränderung der Personenzahl, des Beginn- oder Enddatums der Dienstnutzung spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Kreuzfahrt. Die erste Buchungsänderung wird, insofern sie für den Gast möglich ist, total kostenlos durchgeführt. Für jede weitere Buchungsänderung (insofern sie möglich ist) wird Galileo die Änderungsgebühren in Höhe von 15 EUR pro Änderung einkassieren. Im Fall, dass die Änderung nicht möglich ist, und falls der Gast deswegen von einer bereits bestätigten Buchung zurücktritt, gelten die unten angegebenen Kündigungsbedingungen. Jede Änderung innerhalb von 30 Tagen vor der Ankunft oder während des Aufenthaltes gilt als Kündigung.
Im Fall der Kündigung, bildet das Empfangsdatum der schriftlichen Kündigung die Grundlage für die Berechnung der Kündigungskosten.
Folgende Kündigungsbedingungen:
- für die Kündigung der Buchung bis 30 Tage vor dem Beginn der Leistungsnutzung, zahlt der Reisende 15% des gesamten Buchungspreises, und wenigstens EUR 25
- für die Kündigung der Buchung von 29 bis 22 Tage vor dem Beginn der Leistungsnutzung, zahlt der Reisende 25% des gesamten Buchungspreises
- für die Kündigung der Buchung von 21 bis 15 Tage vor dem Beginn der Leistungsnutzung, zahlt der Reisende 50% des gesamten Buchungspreises
- für die Kündigung der Buchung von 14 bis 0 Tage vor dem Beginn der Leistungsnutzung, zahlt der Reisende 100% des gesamten Buchungspreises
Falls es der Reisende nicht schafft, bis zur vereinbarten Abreisezeit der gebuchten Kreuzfahrt anzukommen, ohne Galileo darüber zu informieren, wird die Buchung als Kündigung betrachtet. Die Kündigungskosten werden, wie oben beschrieben, berechnet. Falls die tatsächlichen Kündigungskosten höher als die oben genannten Kosten sind, behält sich Galileo das Recht vor, vom Reisenden zu verlangen, die tatsächlichen Kosten zu bezahlen.
Falls der Reisende, der die Buchung kündigt, für die gleiche Buchung einen Ersatzleistungsnutzer findet, wird Galileo von ihm verlangen, nur die tatsächlichen durch diesen Ersatz verursachten Kosten zu bezahlen. Der neue Benutzer der Buchung übernimmt alle Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls der Reisende im Laufe der Kreuzfahrt manche Dienstleistungen, die ihm angeboten wurden, nicht genutzt hat, und zwar aus dem Grund, dass er die Reise vorzeitig abbrechen wollte oder aus manchen anderen unvorsehbaren Gründen, hat er kein Recht auf die Rückerstattung eines Teils des eingezahlten Betrags.
Galileo schlägt allen Reisenden vor, eine Reiseversicherungspolizze abzuschließen .
8. Veränderungs- und Kündigungsrecht der Buchung durch Galileo
Insofern ungewöhnliche Umstände auftreten, die man nicht vorhersehen, entkommen oder abwenden kann, behält sich Galileo das Recht vor, eine Buchung zu verändern oder abzusagen. Eine gebuchte Kreuzfahrt kann nur bei vorhergehender Benachrichtigung des Gastes durch eine andere ersetzt werden, wenn diese Unterkunft der gleichen oder einer höheren Kategorie angehört und mit dem Buchungspreis, der zuvor eingesprochen war, übereinstimmt. Falls die Ersatzkreuzfahrt nur in der Route/Schiff einer höheren Kategorie oder anderem Termin angeboten werden kann und vom Preis her 15% teuerer ist als der eingezahlte Buchungspreis, behält sich Galileo, in vorheriger Ansprache mit dem Gast, das Recht auf eine Nachzahlung des Preisunterschieds durch den Gast vor.
Falls die bezahlte Kreuzfahrt nicht ersetzt werden kann, behält sich Galileo das Recht vor, die Buchung zu kündigen, wobei der Reisende spätestens 7 Tage vor dem Beginn der Kreuzfahrt benachrichtigt werden soll. Galileo haftet in diesem Fall dafür, dass dem Reisenden der ganze von ihm bereits eingezahlte Betrag zurückerstattet wird. Der Reisende hat im Fall der Kündigung einer Buchung seitens Galileo kein Recht darauf, von Galileo einen Schadenersatz zu verlangen, Galileo ist verpflichtet, nur den auf das Konto von Galileo eingezahlten Betrag zurückzuerstatten.
Falls ein adäquater Ersatz am Tag des Beginns der Kreuzfahrt nicht zu besorgen ist, wird Galileo sich darum bemühen, dem Reisenden Informationen über mögliche Ersatzkreuzfahrt zu vermitteln, die kein Bestandteil des Angebots von Galileo sind und dem Reisenden den ganzen für die Buchung eingezahlten Betrag auf jeden Fall zurückerstatten.
9. Verpflichtungen von Galileo
- Galileo verpflichtet sich über die Diensterfüllung zu sorgen, somit die Interessen und Rechte der Gäste, gemäss der guten Sitten im Tourismus, zu schützen.
- Galileo ist verpflichtet nach der Einzahlung des einsgesamten Betrages, dem Gast die Reisedokumente zu schicken.
- Galileo wird alle angegebenen Pflichten erfüllen, ausser in ungewöhnlichen Umständen, bei denen wie unter Punkt 8 beschrieben, verfahren wird.
- Der Reiseveranstalter kann wegen der ungenügenden Anzahl der Reisenden die Kreuzfahrt nur in dem Fall kündigen, wenn in der Beschreibung der veröffentlichten Kreuzfahrt die minimale Anzahl der Reisenden angeführt wurde und wenn der Reiseveranstalter die Reisenden über die Kündigung der Reise im Rahmen der genannten Frist benachrichtigt hat. Der Reisende muss über die Kündigung der Reise spätestens 7 Tage vor dem Beginn der Reise benachrichtigt werden.
Wenn der Reiseveranstalter vor der genannten Frist begreift, dass die minimale Anzahl der Reisenden nicht erreicht werden kann, ist er verpflichtet, die Reisenden darüber zu benachrichtigen, und ihnen den kompletten Betrag zurückzuerstatten. Dem Reisenden bietet sich auch die Möglichkeit, eine Alternative anzunehmen, die ihm Galileo in diesem Fall eventuell anbieten kann.
10. Pflichten des Reisenden
- Der Gast ist verpflichtet, dass er persönlich, seine Dokumente und sein Gepäck die Bedingungen erfüllen, die Grenz-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften einschliessen, in seinem Land, in dem Reiseland als auch in den Durchreiseländer, einzuhalten.
- Ebenfalls muss der Gast nachprüfen, ob er für den Eingang in die angegebene Länder ein Visum braucht.
- Reisen in einige Länder verlangen Impfungen gegen einige Krankheiten. Während der Fahrt in diese Länder muss der Reisender Impfpass besitzen.
- Bei der Ankunft an den Bestimmungsot ist der Gast verpflichtet dem Dienstanbieter nur schriftliches Reisedokument (Voucher) vorzulegen.
- Der Reisende ist verpflichtet die für das Schiff geltende Hausordnung zu beachten und mit den Leistungserbringern in guter Absicht zusammenzuarbeiten .
- Der Reisende ist alleine für den Schaden, den er verursacht, verantwortlich und besonders für den Schaden, der als Folge der Nichteinhaltung an Regeln, Bedingungen und Pflichten entstand. Den Schaden wird der Reisende gleich dem Leistungserbringer erstatten.
11. Gepäck
Die Beförderung des Gepäcks mit dem Flugzeug ist bis zu der seitens der Fluggesellschaft bestimmten Masse kostenlos. Der Reisende bezahlt die Kosten für das Mehrgewicht des Gepäcks laut den gültigen Preisen der Fluggesellschaft. Kinder haben, ohne Rücksicht auf das Alter, kein Recht auf die kostenlose Beförderung des Gepäcks im Luftverkehr. Bei dem Bustransport hat der Reisende das Recht, 2 Stück des persönlichen Gepäcks mitzunehmen. Die Reisenden sind verpflichtet, sich um ihre Sachen, die in die Buskabine eingetragen wurden zu kümmern und diese bei jedem Verlassen des Busses mitzunehmen. Falls das nicht der Fall ist, tragen die Reisenden selbst die Verantwortung für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung der Sachen, die in der Buskabine ohne ihre Aufsicht hinterlassen wurden.
> Galileo kommt für das beschädigte, zerstörte oder verlorene Gepäck nicht auf. Dies gilt auch für den Diebstahl des Gepäcks oder Kostbarkeiten im Unterkunftsobjekt (es empfiehlt sich, einen Safe zu mieten, falls diese Möglichkeit besteht oder eine Versicherungspolizze für das Gepäck abzuschließen). Verlorenes Gepäck oder dessen Diebstahl sind dem Leistungserbringer und der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
12. Reisedokumente (Reisepässe und Visa)
Der Reisende ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass sowie gültige Visa zu haben. Galileo haftet nicht im Falle, dass der Reisende wegen ungültigen Reisedokumenten die Reise absagen muss. Der Reisende ist verpflichtet, für alle eventuellen daraus entschaden Schäden aufzukommen. Sollte der Reisende während der Reise seinen Reisepass verlieren oder sollte der Pass gestohlen werden, ist der Reisende verpflichtet, für die Kosten eines neuen Reisepasses aufzukommen.
Galileo ist nicht verantwortlich für Beschlüsse der Zollbehörden, Polizei und anderer
Staatsorgane, die einem Reisenden verbieten, in ein bestimmtes Land einzureisen.
13. Reisedokumente
Die Reisedokumente werden dem Gast per E-Mail oder Fax in der Zeit von 24 Stunden, nach der Einzahlung des ganzen Buchungsbetrags, zugestellt. Der Reisende ist verpflichtet bei der Ankunft am Zielort dem Leistungserbringer die Dokumente über die bezahlten Leistungen auszuhändigen (Voucher), wo alle Leistungen, für die der Reisende bezahlt hat, angegebne sind.
14. Beanstandungen
Insofern die Dienste nicht erbracht oder nicht qualitativ ausgeführt worden sind, hat der Gast das Recht auf Beanstandung.
Der Gast kann eine dem entstandenen Schaden entsprechende Entschädigung verlangen, indem der Buchungsträger schriftlich seine Beanstandung formuliert. Jeder Buchungsträger formuliert seine eigene Beanstandung.
Galileo wird keine nachträgliche Beanstandungen, die nicht während des Aufenthalts angemeldet sind, akzeptieren. In dem Fall wird der Gast kein Recht auf das Rückgeld erhalten.
Vorgang:
- Der Gast ist verpflichtet bei der Ankunft in die Unterkunftseinheit einen Dienst, der unzureichend ist, beim Dienstanbieter zu reklamieren. Ebenfalls muss er darüber Galileo per E-Mail info@galileo.hr oder per Telefon +385 21 542 233 informieren.
- Galileo verpflichtet sich dazu, seinen Vertreter an den Ort der Reklamation zu schicken. Der Gast ist verpflichtet auf diesen in der reklamierten Unterkunft zu warten. Der Gast ist verpflichtet mit dem Vertreter von Galileo und dem Dienstanbieter konstruktiv bei der Beseitigung der Ursache seiner Einwendung zusammenzuarbeiten. Insofern auch nach einer Intervention vor Ort das Problem nicht beseitigt werden kann, erstellt der Vertreter von Galileo eine schriftliche Bestätigung in zweifacher Ausfertigung, wovon die eine Galileo, und die andere der Gast erhält. Der Gast wird gleich benachrichtigt, sofern Galileo in diesem Zeitabschnitt nicht in der Möglichkeit wäre einen Vertreter zu schicken. Ebenfalls ist der Gast verpflichtet weiter mit den Dienstanbieter mitzuarbeiten, um die Ursache der Beanstandung zu beseitigen.
- Sofern eine adäquate Alternative im gleichen Objekt vorhanden ist, ist der Gast verpflichtet, diese zu akzeptieren. Falls der Gast vor Ort eine angebotene Lösung für seine Reklamation, die der bezahlten Leistung entspricht, nicht akzeptiert, ist Galileo nicht verpflichtet, eine nachträgliche Reklamation des Gastes zu berücksichtigen. Insofern der Gast am Ort die angebotene Lösung akzeptiert, ist Galileo nicht verpflichtet nachträgliche Beanstandung für die gleiche Reklamation zu genehmigen.
- Falls die Beschwerde nicht gelöst wird, ist der Gast verpflichtet, eine schriftliche Reklamation zusammen mit der Bestätigung von unserem Vertreter (sofern die Bestätigung ausgegeben ist), begleitenden Dokumenten und Fotos, die die Beschwerdegründe deutlich machen, per E-Mail an info@galileo.hr oder per Post an die Adresse Galileo d.o.o. Zvonimirova 14/IV, 21000 Split, zu schicken. Galileo akzeptiert nur vollständig dokumentierte Beschwerden, die in der Frist von 14 Tagen nach der Endung der Dienstnutzung bei Galileo eingehen.
- Eventuelle unpassende Dienste während des Aufenthalts, muss der Gast an der Stelle reklamieren. Sofern die Leistung nach der Beschwerde nicht besser wurde, muss der Gast den hier angegebenen Vorgang verfolgen. Es ist im Interesse des Gastes seine Beschwerde in das Buch der Beschwerden (sofern es zugänglich ist) an der Stelle beim Dienstanbieter einzutragen.
- Galileo verpflichtet sich dazu, eine Entscheidung zu dieser Beschwerde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Beschwerde schriftlich auszuformulieren. Galileo kann diese Frist höchstens um weitere 14 Tage verlängern, um zusätzliche Informationen einzuholen und die Einlassungen des Dienstanbieters zu überprüfen. Galileo wird nur solche Beanstandungen nachgeben, bei denen die Ursache der Reklamation am Urlaubsort, und während der Dienstdauer, nicht behoben werden konnte.
- Solange Galileo noch keine Entscheidung eingetroffen hat, verzichtet der Gast auf die Vermittlung durch eine andere Person sowie auf eine Arbitrage bei der UHPA (Verband der Kroatischen Reisebüros) oder bei Gericht. Er verpflichtet sich auch dazu, keine Informationen an die Medien weiterzugeben.
- Falls der Gast mit der Entscheidung seiner Beanstandung nicht zufrieden ist, hat er das Recht auf gerichtliche Klärung. Für diesen Fall ist das Gericht in Split zuständig. Massgebendes Recht wird das kroatische Recht sein.
Als höchst mögliche Entschädigung bei einer Beschwerde ist die Erstattung des vereinbarten Preises für den reklamierten Dienst möglich, und es kann nicht die bereits genutzte Dienste umfassen. Die Entschädigung umfasst nicht eventuelle Kosten des Gastes, die durch die angegebene Reklamation verursacht wurden.
Galileo kann nicht für die Klimaverhältnisse, Wassertemperaturen und die Sauberkeit des Meeres an den Reisezielen, sowie alle anderen ähnlichen Situationen und Vorkommnissen, die eventuell die Unzufriedenheit des Gastes hervorrufen können und die nicht direkt mit der Qualität der gebuchten Unterkunftseinheit in Zusammenheilt stehen, verantwortlich gemacht werden.
15. Versicherung für das Risiko der Kündigung der Reise
Wenn der Reisende bei der Buchung voraussieht, dass er aus bestimmten Gründen die Reise kündigen müsste, empfiehlt Galileo, eine Versicherungspolizze für den Kündigungsfall abzuschließen. Die Versicherung für das Risiko der Kündigung kann nicht nachträglich abgeschlossen werden, sondern nur bei der Anmeldung für die Reise. Die Versicherungsprämie wird abhängig vom Wert der Reise und im Einklang mit der Preisliste der Versicherungsanstalt abgerechnet. Die Versicherung für den Fall der Kündigung ist nur in folgenden Fällen gültig, wobei eine schriftliche Bestätigung immer erforderlich ist:
- Tod
- Unfall mit schwerer Körperverletzung
- unerwartete akute Krankheit, für die unaufschiebbare medizinische Sorge erforderlich ist
- Schwierigkeiten in Schwangerschaft
- Impfunerträglichkeit, im Bezug auf die Impfstoffe, die der Versicherte unbedingt nehmen musste, laut den positiven Vorschriften des Landes, in das er verreist
- Schaden am Eigentum, der durch Brand, elementare Katastrophe oder durch absichtliche strafgesetzliche Tat dritter Person verursacht wurde
- Waffenübung
Wenn der Reisende keine abgeschlossene Versicherung für das Risiko der Kündigung hat und er die Reise kündigen muss und die Bestätigung über eine der oben genannten unvorsehbaren Ursachen hat, behält Galileo das Recht der Auszahlung laut den Bestimmungen aus dem Artikel 7 dieses Vertrags. Bei der Kündigung der Buchung werden die Kosten eines Visums oder mancher Reisedokumente nicht zurückerstattet, auch wenn der Reisende eine Versicherung für den Fall der Kündigung abgeschlossen hat. Mit der Einzahlung der Prämie für die Versicherungspolizze für den Fall der Kündigung überträgt der Reisende alle seinen Forderungen auf die Versicherungsanstalt, deren Polizze für den Fall der Kündigung er besitzt, und Galileo verpflichtet sich, dem Reisenden die komplette Dokumentation zu verschaffen, die für die Realisation der Forderungen gegenüber der Versicherungsanstalt erforderlich ist, und die sich auf die Buchung bezieht. Alle anderen Versicherungsbedingungen sind ein Bestandteil jeder Versicherungspolizze und wir empfehlen jedem Reisenden, sie persönlich durchzulesen.
16. Reiseversicherung
In den Preis der Reise ist das Paket der Reiseversicherung: Versicherung gegen das Risiko des Unfalls oder der Krankheit während der Reise, Versicherung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes des Gepäcks und freiwillige Krankheitsversicherung nicht eingeschlossen.
Es wird angenommen, dass dem Reisenden beim Unterschreiben des Reisevertrags, dessen Bestandteil auch diese Geschäftsbedingungen sind, auch zusätzliche oben genannte Versicherungen angeboten und empfohlen wurden. Wenn der Reisende die genannten Versicherungen verlangt, können diese direkt bei einer der Versicherungsanstalten oder bei Galileo abgeschlossen werden, wobei Galileo nur als Vermittler handelt.
Es empfiehlt sich, die Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss der Polizze aufmerksam durchzulesen.
17. Versicherung im Falle der Unzahlungsfähigkeit oder des Bankrotts der Reiseveranstalter
Im Falle der Unzahlungsfähigkeit oder des Bankrotts von Galileo sollen sich Reisende, die zur Zeit auf einer Reise sind sowie alle, die Anzahlungen für eine Reise gemacht haben, schnellstmöglich mit der auf dem Voucher oder auf anderen Dokumenten angegebenen Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen.
18. Personendatenschutz
Der Reisende stellt seine persönlichen Daten freiwillig zur Verfügung. Die persönlichen Daten der Reisenden sind im Rahmen des Prozesses der Realisierung der angeforderten Dienstleistung erforderlich. Diese Daten werden auch weiterhin für die Kommunikation genutzt. Galileo verpflichtet sich, die persönlichen Daten der Reisenden nicht aus dem Staat hinauszutragen oder an eine dritte Person weiterzugeben, außer zum Zweck der Realisation der angeforderten Dienstleistung. Eine Ausnahme im Bezug auf das Weitergeben der persönlichen Daten an dritte Personen bezieht sich auf das Abschließen der Versicherung für das Risiko der Kündigung, der Versicherung gegen Unfall oder Krankheit, der Versicherung für den Fall der Beschädigung oder des Verlustes des Gepäcks und der freiwilligen Krankheitsversicherung während der Reise und des Aufenthalts im In- und Ausland. Wenn der Reisende eine Versicherungspolizze abschließt, werden seine persönlichen Daten an die Versicherungsanstalt weitergegeben. Die persönlichen Daten des Reisenden werden in der Datenbank bewahrt, im Einklang mit dem Beschluss des Vorstands über die Art und Weise des Sammelns, der Bearbeitung und der Bewahrung von Personendaten. Der Kunde gibt sein Einverständnis dafür, dass seine persönlichen Daten zu Marketingzwecken von Galileo benutzt werden können.
19. Wichtige Anmerkung
Mit der Anzahlung (Akonto) für die gebuchte Unterkunft akzeptiert der Gast vollständig diese Allgemeinen Geschäftbedingungen, die damit das Pflichtrecht sowie für den Gast, als auch für Galileo werden.
20. Nachlässe
Im Falle der parallelen Sonderangebote werden die Nachlässe nicht zusammengerechnet. Die Nachlässe gelten nicht für das Last Minute Angebot.
Wir bitten Sie, sich über Kinderermäßigungen sowie über andere Vorteile zu informieren, die bei der Beschreibung der Unterkunft separat angegeben sind.
21. Zuständiges Gericht
Der Reisende und Galileo werden sich bemühen, eventuelle Streitigkeiten im Bezug auf die Anwendung dieses Vertrags durch eine Verständigung zu lösen, sonst unterwerfen sie sich dem Beschluss des zuständigen Gerichts in Split, wobei als maßgebend die Rechtspflege der Republik Kroatien gilt.
Split, 01.03.2008.